Bachelorstudium Architektur
Hochschule Biberach University Of Applied Science
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Ulm, Deutschland
Sprachen
Deutsch
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Einführung
Bachelorstudium Architektur
Ziel des Studiums
Im Rahmen des grundständigen Bachelorstudiengangs sind Lernergebnisse intendiert im Bereich der wissenschaftlichen, künstlerischen und technischen Befähigung, der Befähigung zu methodischem Denken, des Erkennens der kulturellen und gesellschaftlichen Dimension des Berufs sowie einer allgemeinen Bildung und Persönlichkeitsentwicklung.
Struktur und Lehrinhalte des Studiengangs Architektur orientieren sich an den allgemeinen Anforderungen, die mit dem Berufsbild des Architekten verbunden sind und schaffen die Voraussetzung mit Abschluss des Bachelorstudiums die Zulassung in der Architektenkammer nach den Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Architektenkammer der Länder als freier Architekt.
Die Lehre im Studiengang Architektur mit dem Studienziel Bachelor ist praxisorientiert und darauf ausgelegt, planerische und bauliche Probleme selbständig im Rahmen vorgegebener Arbeitsstrukturen zu analysieren und ganzheitlich zu lösen. Die Ausbildung soll dazu befähigen, grundständige Aufgaben des Architekten auf gestalterischer, technischer, ökonomischer, ökologischer, kultureller und sozialer Ebene zu lösen.
Praktisches Studiensemester
Das Praktikum im Bachelorstudium ist in das 6. Semester integriert. Voraussetzung für die Aufnahme des Praktischen Studiensemesters ist der erfolgreiche Abschluss des 1. Studienabschnitts.
Die Dauer des Praktischen Studiensemesters beträgt 100 Präsenztage. Während der Praktischen Studiensemester soll der Studierende die Planungs- und Realisierungsabläufe im Architekturbüro mit ihren Inhalten und Wechselwirkungen erfahren. Er soll den Kreis der am Planungs- und Bauprozess Beteiligten kennen lernen und die Arbeit im Team üben.
Das Praktische Studiensemester kann in allen Architekturbüros, Büros der Behörden und geeigneten Planungsbüros der Bauwirtschaft absolviert werden, in denen die Ausbildung durch einen eingetragenen Architekten (gemäß § 3 des baden-württembergischen Architektengesetzes bzw. entsprechende Bestimmungen anderer Länder) garantiert ist. Das Praktikum kann auch im Ausland in entsprechenden Einrichtungen durchgeführt werden. Ein Wechsel der Praktikumsstelle ist nur in Abstimmung mit dem Leiter des Praktikantenamts möglich.
Die Vorbereitung auf das Praktikum erfolgt im Rahmen einer Veranstaltung mit dem Leiter des Praktikantenamtes. Zur Nachbereitung ist die praktische Tätigkeit mittels eines Berichts zu dokumentieren, der die Dauer der Ausbildung, deren Inhalte und Bezüge zur Praxis sowie den Umfang der eigenen Tätigkeit des Studierenden beschreibt. Dieser Bericht ist von den für die Ausbildung in der Praxis Verantwortlichen zu bestätigen und am Ende des 6. Studiensemesters beim Praktikantenamt abzugeben.
Auf der Grundlage der Tätigkeitsnachweise und des Praxisberichtes wird entschieden, ob die Studierenden das Praktische Studiensemester erfolgreich abgeleistet haben. Wird das Praktische Studiensemester nicht als erfolgreich abgeleistet anerkannt, so kann es einmal wiederholt werden. Zuständig für die Entscheidung ist der Leiter des Praktikantenamts.
Zur Begleitung des Praktischen Studiensemesters wird eine Betreuung angeboten. Der Leiter des Praktikantenamtes entscheidet über die jeweilige Gestaltung. Die Betreuung ist an den individuellen Gegebenheiten des Praktikanten ausgerichtet.
Studienleistungen, Studienarbeiten
In Klausurarbeiten sollen die Studierenden nachweisen, dass sie in begrenzter Zeit und ohne Hilfsmittel mit den gängigen Methoden ihres Faches Aufgaben lösen und Themen bearbeiten können. Es gilt § 11 des Allgemeinen Teils der Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Hochschule Biberach. Dauer und Modalität der Prüfung wird in der Lehrangebotskarte bekanntgegeben.
Studienarbeiten beinhalten eine schriftliche und ergänzende graphische Bearbeitung einer Aufgabenstellung aus dem Bereich der Lehrveranstaltungen unter Heranziehen der einschlägigen Literatur und weiterer geeigneter Hilfsmittel. Studierende sollen unter Beweis stellen, dass sie zur wissenschaftlichen Ausarbeitung eines Themas bzw. zur fachspezifischen Dokumentation eines Objektes in der Lage sind. Leistungsumfang und Abgabemodalitäten werden gemäß des Modulhandbuchs in den Lehrangebotskarten bzw. zu Beginn des Semesters bekanntgegeben.
Durch mündliche Prüfungsleistungen sollen die Studierenden nachweisen, dass sie die Zusammenhänge des Prüfungsgebiets erkennen und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen vermögen. Es gilt § 10 des Allgemeinen Teils der Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Hochschule Biberach. Dauer und Modalität der Prüfung werden in der Lehrangebotskarte bekanntgegeben.
Studienleistungen anhand von Referaten, Zeichnungen, Modellen und Objekten können innerhalb von Übungen, Stegreifen, Entwürfen oder Projektarbeiten lehrveranstaltungsbegleitend sowie nicht lehrveranstaltungsbegleitend erbracht werden. Studienleistungen anhand von Referaten, Zeichnungen, Modellen und Objekten beinhalten eine mündliche Prüfung in Form der hochschulöffentlichen Präsentation des Arbeitsergebnisses. Bestandteil der mündlichen Prüfung ist die Darstellung der theoretischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Grundlagen in Bezug zu der erarbeiteten Lösung, der architektonischen und städtebaulichen Absichten und deren Materialisierung. Werden die Studienleistungen lehrveranstaltungsbegleitend erbracht, können sie zusätzlich Zwischentestate (Rundgänge) in Form von hochschulöffentlichen Präsentationen der Zwischenergebnisse beinhalten.
Die Bearbeitungszeit für die Studienleistungen in Form von Referaten, Zeichnungen, Modellen und Objekten beträgt in der Regel 1 Semester. Die Bearbeitungszeit und der Leistungsumfang werden in Lehrangebotskarten angegeben. Diese werden den Studierenden zu Beginn des Semesters bekanntgegeben. Als Ausgabezeitpunkt des Themas für Entwürfe und Projektarbeiten gilt die Einführungsveranstaltung in der ersten Woche der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters.
Wahlpflichtfächer
Im Bachelorstudium müssen in den Semestern 3 - 8 insgesamt 6 Wahlpflichtfächer erfolgreich abgeschlossen werden.
Bei Erfordernis können Einschränkungen bei den Wahlmöglichkeiten unter den Wahlpflichtfächern durch den Fakultätsrat beschlossen werden.
Wahlpflichtfächer können auch in anderen Studiengängen bis zu max. 4 LP belegt werden. Die Anerkennung ist nicht von der Zuordnung in die Fächergruppen bzw. von Themenschwerpunkten abhängig. Der Prüfungsausschuss entscheidet über Zuordnung, Anerkennung und anrechenbare Leistungspunkte, er kann die Studiengangsleitung entsprechend beauftragen.
Die Aufnahme in ein Wahlpflichtfach ist von der Zahl der verfügbaren Plätze im entsprechenden Fach abhängig. Dies gilt auch für Fächer anderer Studiengänge.
Es gibt keinen generellen Anspruch auf die Belegung eines bestimmten Wahlpflichtfaches.
Entwürfe
Die Regelung für die Wahlpflichtfächer gilt sinngemäß für die Wahlmöglichkeiten aus den Entwurfsangeboten im Bachelorstudium mit der Einschränkung, dass Entwurfsangebote anderer Studiengänge nicht wahrgenommen werden dürfen.
Stegreifentwürfe
Im Bachelorstudiengang werden in den Semestern 3 - 8 jeweils Stegreifentwürfe angeboten. Insgesamt müssen 4 Stegreife erfolgreich abgelegt werden. Das Lehrangebot im Bachelor-und Masterstudiengang kann identisch sein.
Studium Generale
Das Studium Generale ist im Rahmen des fächerübergreifenden Angebots der Hochschule Biberach mit 2 Leistungspunkten abzuleisten. Diese Leistungspunkte werden nicht zur Ermittlung des Notendurchschnitts herangezogen.
Exkursionen
Die Exkursion/en wird/werden in einer Exkursionswoche im Semester angeboten. Die Teilnahme an zwei Wahlexkursionen der in den Semestern 3 - 8 angebotenen Ex- kursionen ist verpflichtend. Einmal jährlich findet in den Modulen „Darstellen und Gestalten" eine Zeichenexkursion als Pflichtexkursion statt. Die Benotung erfolgt im Rahmen des Moduls „Darstellen und Gestalten" als Teilnote, die Gewichtung wird vom Prüfer vor Beginn der Exkursion festgelegt.
Im Rahmen der Lehre können zusätzlich in einzelnen Fächern oder fachübergreifend Exkursionen während und außerhalb der Vorlesungen stattfinden. Sie gelten als Pflichtexkursionen, wenn Lernergebnis und Exkursionsziel, Termine und Zeiten Bestandteil der Lehrveranstaltung sind. Bei Verhinderung aus wichtigem Grund muss eine adäquate Studienersatzleistung erbracht werden. Die Aufgabenstellung und Prüfung der Ersatzleistung führt der Betreuer der Exkursion durch.
Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit ist eine betreute Prüfungsarbeit, die zeigen soll, dass der Kandidat dazu in der Lage ist, ein Problem aus dem Gegenstandsbereich der Architektur innerhalb des Bachelorstudiengangs mit den erforderlichen Methoden in dem festgelegten Zeitraum zu bearbeiten.
Die Bachelorarbeit wird von 2 Prüfern geprüft und bewertet. Die Prüfer werden zu Beginn der Vorlesungszeit in der 1. Vorlesungswoche des 8. Semesters vom Prüfungsausschuss festgelegt und bekanntgegeben. Fällt einer der Prüfer im Lauf des Verfahrens aus, bestimmt der Prüfungsausschuss einen Ersatzprüfer. Die beiden Prüfer definieren die Aufgabenstellung und geben diese zu Beginn des Semesters in der ersten oder zweiten Semesterwoche bekannt.
Zulassungsvoraussetzung für die Bachelorarbeit ist der erfolgreiche Abschluss des Praktischen Studiensemesters sowie aller Studien- und Prüfungsleistungen bis einschließlich des 7. Semesters mit Ausnahme des Moduls Wahlpflichtfach. Nach der Bekanntgabe des Themas durch die Prüfer muss der Kandidat/die Kandidatin der Bachelorarbeit diese innerhalb einer Frist von 2 Wochen beim Prüfungsamt anmelden. Der Zeitpunkt der Ausgabe wird aktenkundig gemacht.
Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt maximal 4 Monate. Die Arbeit wird in Form von Kolloquien betreut, die in regelmäßigen Abständen stattfinden. Der Abgabetermin und der Termin für die mündliche Prüfung werden von den Prüfern festgelegt und mit Ausgabe des Themas bekannt gegeben. Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit kann auf Antrag der zu prüfenden Person aus Gründen, die diese nicht zu vertreten hat, vom Prüfungsausschuss um die Zeit der Verhinderung verlängert werden
Der Abschluss der Bachelorarbeit besteht aus einer planerischen Arbeit und einem hochschulöffentlichen Kolloquium zu dieser Arbeit. Am Abgabetag ist die komplette planerische Arbeit bestehend aus den in der Aufgabenstellung geforderten Unterlagen (in der Regel Pläne und Modelle) einzureichen. Sie ist zeitgleich als Ausdruck in DIN A 3- Form und digital abzugeben.
Die Bachelorarbeit ist in Form einer mündlichen Prüfung von 40 Minuten Dauer vorzustellen. Bestandteil der Prüfung ist ein Vortrag von 20 Minuten über den Inhalt der Arbeit. Die mündliche Prüfung hat in der Regel spätestens zwei Wochen nach Abgabe der Arbeit zu erfolgen. Die Prüfer geben den Termin für die mündliche Prüfung mit der Ausgabe der Arbeit bekannt. Versäumt die zu prüfende Person den Termin der mündlichen Prüfung, wird die Bachelorarbeit mit der Note „nicht ausreichend" (5,0) bewertet, es sei denn, die zu prüfende Person hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten. Hierrüber entscheidet auf Antrag der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Bildung der Modul-bzw. Gesamtnoten
Die Modulprüfungsnoten errechnen sich aus dem mit Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel aller dem jeweiligen Modul zugeordneten Modulteilprüfungsnoten.
Die Gesamtnote errechnet sich aus dem mit Leistungspunkten gewichteten arithmeti- schen Mittel der Modulnoten. Die Note der Bachelorarbeit wird 3-fach gewertet.
Die Gesamtnote der Bachelorarbeit errechnet sich durch die Gewichtung der Bachelorarbeit mit 2/3 und dem Kolloquium mit 1/3.
Die Leistungspunkte für das Praktikum, das Studium Generale und die Exkursionen werden bei der Bildung und Gewichtung der Noten nicht berücksichtigt.
Mobilitätsfenster
Die Erbringung von Studienleistungen an einer ausländischen Hochschule im Rahmen eines Auslandsstudiensemesters ist möglich. Das Auslandsstudiensemester kann im dritten, sechsten oder siebten Semester absolviert werden.
Die Richtlinien zum Auslandsstudiensemester und die Richtlinien für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen finden Anwendung.
Anerkennung
Über Anerkennungen von Studienzeiten sowie von Studien- und Prüfungsleistungen
- aus dem Inland
- aus dem Ausland
- von außerhalb der Hochschule erworbenen Kenntnissen
entscheidet der Prüfungsausschuss des Studiengangs. Diese werden gem. Anerkennungssatzung durchgeführt. Die Fristen sind dem Allgemeinen Teil der Studien-und Prüfungsordnung zu entnehmen.