Visa- und Aufenthaltsbestimmungen für Studenten
Alle Studierenden, die einen Reisepass eines Nicht-EU-Landes besitzen, sind gesetzlich verpflichtet, vor der Abreise aus ihrem Heimatland ein Studentenvisum zu beantragen. Ohne ein gültiges Studentenvisum können Studierende keine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Die Beantragung eines Visums kann ein langwieriger Prozess sein, daher empfehlen wir Studierenden, sich vorab über die Visaverfahren zu informieren.
Studierende müssen ihr Studentenvisum erhalten, nachdem sie ihre Aufnahmegenehmigung erhalten haben. AUR Zulassungsbüro sendet jedem angenommenen Studenten ein Visumschreiben, das er zusammen mit allen anderen erforderlichen Dokumenten zu seinem örtlichen Konsulat bringt.
Studierende sollten sich bei ihrem örtlichen Konsulat erkundigen, um sicherzustellen, dass sie über alle erforderlichen Dokumente verfügen, bevor sie ihre Bewerbung einreichen. Bitte wenden Sie sich an AUR , wenn Sie Hilfe benötigen.
Bitte beachten Sie, dass das Studentenvisum vor der Ausreise aus dem Heimatland beantragt werden sollte. Die Beantragung eines solchen Visums ist in Italien nicht möglich.
Bitte beachten Sie: Wir können keine Visumdokumente für nicht immatrikulierte Studierende oder Teilzeitstudierende ausstellen. Um ein Visum zu erhalten, müssen Studierende pro Semester mindestens 12 Credits erbringen.
Aufenthaltserlaubnis
Bei der Ankunft in Rom müssen alle Studierenden, die Staatsbürger von Ländern sind, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, eine Aufenthaltserlaubnis für Italien ( Permesso di Soggiorno per Studio ) einholen. Diese Genehmigung wird von der örtlichen Polizeibehörde ( Questura ) ausgestellt. Die Universität stellt Ihnen bei Ihrer Ankunft relevante Informationen und Unterstützung zur Verfügung, um Ihre erste Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Es liegt jedoch in Ihrer Verantwortung, die aktuellen Aufenthaltsbestimmungen einzuhalten und die entsprechenden Dokumente sicherzustellen.
Erforderliche Dokumente. Um den Prozess zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis zu erleichtern, müssen Sie Folgendes vorlegen:
- 1 Fotokopie Ihres Lichtbildausweises im Reisepass und das im Reisepass vorgelegte italienische Visum
- 1 Fotokopie der Krankenversicherung (siehe Kapitel unten)
- 1 Fotokopie des AUR Anmeldeschreibens, abgestempelt vom italienischen Konsulat
Bitte bringen Sie diese Gegenstände während der Ankunftswoche zu Ihrem Treffen mit dem AUR -Berater für Aufenthaltsgenehmigungen mit.
Das Verfahren zur Aufenthaltsgenehmigung ist regulatorischer Natur und die geltenden Regeln ändern sich häufig. Den Studierenden wird empfohlen, die in jedem akademischen Semester verteilten Ankunftsunterlagen zu konsultieren, um sich über die aktuellsten Verfahren/Anforderungen zu informieren. Studierende, die in von der Universität vertraglich vereinbarten Unterkünften wohnen, müssen die aufgeführten Dokumente vorlegen und die Anweisungen des Student Life Office während der Ankunftswoche befolgen.
Die eigentliche Genehmigung wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt und muss persönlich abgeholt werden. Wir empfehlen den Studierenden, regelmäßig die Liste der ausgestellten Genehmigungen zu überprüfen, die auf der Polizeistation ausgehängt ist.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis zum Studium wird in der Regel für die Dauer eines Studienjahres erteilt. Daher läuft es ab und muss innerhalb von 60 Tagen nach dem Ablaufdatum erneuert werden. Studierende, die ihre Aufenthaltserlaubnis erneuern müssen, müssen ihren Antrag auf ein „ Rinnovo “ über die Post einreichen und die folgenden Dokumente vorlegen:
- 1 Fotokopie Ihres Lichtbildausweises im Reisepass und das im Reisepass vorgelegte italienische Visum
- 1 Fotokopie der Krankenversicherung
- 1 Fotokopie einer Kreditkarte, eines Kontoauszugs oder eines Schreibens über die finanzielle Unterstützung
- 1 Fotokopie des AUR Bewertungsberichts mit Stempel der Universität
Es liegt in der Verantwortung des Studierenden, seine Aufenthaltserlaubnis zu erneuern. Student Life hilft Ihnen bei allen diesbezüglichen Fragen weiter.
Bürger der Europäischen Union
EU-Bürger müssen keine Aufenthaltserlaubnis beantragen . Alle EU-Studierenden, die länger als drei Monate in Italien studieren möchten, müssen stattdessen dem Standesamt ( Ufficio Anagrafe ) den Grund ihres Aufenthalts in Italien und ihre örtliche Adresse mitteilen. Für die Durchführung dieser offiziellen Registrierung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ein gültiger Personalausweis/Reisepass der Europäischen Union (bringen Sie auch eine Fotokopie mit)
- Eine Kopie der Krankenversicherung. Als EU-Bürger sollten Sie von Ihrem nationalen Gesundheitsdienst eine Versicherungskarte erhalten haben, die Sie zu medizinischer und stationärer Versorgung in der gesamten Europäischen Union berechtigt. Stellen Sie sicher, dass Sie es nach Italien mitnehmen
- Ein Kontoauszug oder ein anderes Dokument, aus dem hervorgeht, dass Sie über die finanziellen Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten
- Eine Kopie des AUR Einschreibungsschreibens
Bitte beachten Sie, dass es in Rom mehrere Standesämter gibt; Die Adresse, bei der Sie Ihre Anwesenheit registrieren müssen, hängt von Ihrer Adresse in Italien ab. Für Unterstützung bei der Identifizierung Ihres jeweiligen Standesamtes und für weitere Beratung wenden Sie sich bitte an das Student Life Office.
Visa- und Aufenthaltsbestimmungen für Graduiertenschulen
Alle Studierenden, die einen Reisepass eines Nicht-EU-Landes besitzen, sind gesetzlich verpflichtet, vor der Abreise aus ihrem Heimatland ein Studentenvisum zu beantragen. Ohne ein gültiges Studentenvisum können Studierende keine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Die Beantragung eines Visums kann ein langwieriger Prozess sein, daher empfehlen wir Studierenden, sich vorab über die Visaverfahren zu informieren.
Studierende müssen ihr Studentenvisum erhalten, nachdem sie ihre Aufnahmegenehmigung erhalten haben. AUR Zulassungsbüro sendet jedem angenommenen Studenten ein Visumschreiben, das er zusammen mit allen anderen erforderlichen Dokumenten zu seinem örtlichen Konsulat bringt.
Studierende sollten sich bei ihrem örtlichen Konsulat erkundigen, um sicherzustellen, dass sie über alle erforderlichen Dokumente verfügen, bevor sie ihre Bewerbung einreichen. Bitte wenden Sie sich an AUR , wenn Sie Hilfe benötigen.
Bitte beachten Sie, dass das Studentenvisum vor der Ausreise aus dem Heimatland beantragt werden sollte. Die Beantragung eines solchen Visums ist in Italien nicht möglich.
Aufenthaltserlaubnis
Bei der Ankunft in Rom müssen alle Studierenden, die Staatsbürger von Ländern sind, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, eine Aufenthaltserlaubnis für Italien ( Permesso di Soggiorno per Studio ) einholen. Diese Genehmigung wird von der örtlichen Polizeibehörde ( Questura ) ausgestellt. Die Universität stellt Ihnen bei Ihrer Ankunft relevante Informationen und Unterstützung zur Verfügung, um Ihre erste Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Es liegt jedoch in Ihrer Verantwortung, die aktuellen Aufenthaltsbestimmungen einzuhalten und die entsprechenden Dokumente sicherzustellen.
Erforderliche Dokumente. Um den Prozess zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis zu erleichtern, müssen Sie Folgendes vorlegen:
- 1 Fotokopie Ihres Lichtbildausweises im Reisepass und das im Reisepass vorgelegte italienische Visum
- 1 Fotokopie der Krankenversicherung (siehe Kapitel unten)
- 1 Fotokopie des AUR Anmeldeschreibens, abgestempelt vom italienischen Konsulat
Bitte bringen Sie diese Gegenstände während der Ankunftswoche zu Ihrem Treffen mit dem AUR -Berater für Aufenthaltsgenehmigungen mit.
Das Verfahren zur Aufenthaltsgenehmigung ist regulatorischer Natur und die geltenden Regeln ändern sich häufig. Den Studierenden wird empfohlen, die in jedem akademischen Semester verteilten Ankunftsunterlagen zu konsultieren, um sich über die aktuellsten Verfahren/Anforderungen zu informieren. Studierende, die in von der Universität vertraglich vereinbarten Unterkünften wohnen, müssen die aufgeführten Dokumente vorlegen und die Anweisungen des Student Life Office während der Ankunftswoche befolgen.
Die eigentliche Genehmigung wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt und muss persönlich abgeholt werden. Wir empfehlen den Studierenden, regelmäßig die Liste der ausgestellten Genehmigungen zu überprüfen, die auf der Polizeistation ausgehängt ist.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis zum Studium wird in der Regel für die Dauer eines Studienjahres erteilt. Daher läuft es ab und muss innerhalb von 60 Tagen nach dem Ablaufdatum erneuert werden. Studierende, die ihre Aufenthaltserlaubnis erneuern müssen, müssen ihren Antrag auf ein „ Rinnovo “ über die Post einreichen und die folgenden Dokumente vorlegen:
- 1 Fotokopie Ihres Lichtbildausweises im Reisepass und das im Reisepass vorgelegte italienische Visum
- 1 Fotokopie der Krankenversicherung
- 1 Fotokopie einer Kreditkarte, eines Kontoauszugs oder eines Schreibens über die finanzielle Unterstützung
- 1 Fotokopie des AUR Bewertungsberichts mit Stempel der Universität
Es liegt in der Verantwortung des Studierenden, seine Aufenthaltserlaubnis zu erneuern. Student Life hilft Ihnen bei allen diesbezüglichen Fragen weiter.
Bürger der Europäischen Union
EU-Bürger müssen keine Aufenthaltserlaubnis beantragen . Alle EU-Studierenden, die länger als drei Monate in Italien studieren möchten, müssen stattdessen dem Standesamt ( Ufficio Anagrafe ) den Grund ihres Aufenthalts in Italien und ihre örtliche Adresse mitteilen. Für die Durchführung dieser offiziellen Registrierung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ein gültiger Personalausweis/Reisepass der Europäischen Union (bringen Sie auch eine Fotokopie mit)
- Eine Kopie der Krankenversicherung. Als EU-Bürger sollten Sie von Ihrem nationalen Gesundheitsdienst eine Versicherungskarte erhalten haben, die Sie zu medizinischer und stationärer Versorgung in der gesamten Europäischen Union berechtigt. Stellen Sie sicher, dass Sie es nach Italien mitnehmen
- Ein Kontoauszug oder ein anderes Dokument, aus dem hervorgeht, dass Sie über die finanziellen Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten
- Eine Kopie des AUR Einschreibungsschreibens
Bitte beachten Sie, dass es in Rom mehrere Standesämter gibt; Die Adresse, bei der Sie Ihre Anwesenheit registrieren müssen, hängt von Ihrer Adresse in Italien ab. Für Unterstützung bei der Identifizierung Ihres jeweiligen Standesamtes und für weitere Beratung wenden Sie sich bitte an das Student Life Office.