Wenn Sie kein Bürger der Europäischen Union oder eines EWR-Staates (Island, Liechtenstein, Norwegen) sind und in Deutschland studieren möchten, müssen Sie VOR Ihrer Einreise nach Deutschland bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland ein Visum beantragen . Ohne Nachweis eines gültigen Studentenvisums dürfen Sie an deutschen Hochschulen nicht immatrikuliert werden.
Bürger, die vor ihrer Einreise kein Visum beantragen müssen:
Staatsangehörige bestimmter Länder wie Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, Großbritannien und USA können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Gleiches gilt für Staatsangehörige aus Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, sofern sie in Deutschland keine Arbeit suchen. Schweizer Staatsangehörige müssen ebenfalls kein Einreisevisum beantragen. Staatsangehörige dieser Länder müssen nach der Einreise nach Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen (weitere Informationen siehe Abschnitt „Aufenthaltserlaubnis“).
Staatsangehörige, die für ein Studium in Deutschland ein Visum benötigen, müssen der SRH zu Beginn des Studiums einen Nachweis über dieses (bzw. einen gültigen deutschen Aufenthaltstitel, falls sie bereits in Deutschland leben) vorlegen, um sich voll einschreiben zu lassen und weitere Unterlagen zu erhalten, Dienstleistungen und Vorträge. Diese Regelung gilt nicht für Bürger, die vor ihrer Einreise kein Studentenvisum beantragen müssen. Bitte beachten Sie, dass auch Staatsangehörige von Ländern, die für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen (weitere Informationen siehe Abschnitt „Aufenthaltserlaubnis“).
Bitte erkundigen Sie sich bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland, ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen.
Arten von Visa
Bitte beantragen Sie ein langfristiges nationales (D) Visum zu Studienzwecken, wenn Sie als graduierender oder Austausch-/Auslandsstudierender mindestens ein Semester (6 Monate) an der SRH Berlin studieren möchten. Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit Ihres nationalen Visums (90 Tage oder 180 Tage) bereits nach der Einreise nach Deutschland, da Sie Ihr nationales Visum vor Ablauf in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln müssen (Einreisestempel im Reisepass prüfen).
Einige von Ihnen (insbesondere Austauschstudierende ) erhalten möglicherweise ein bis zu 12 Monate gültiges nationales (D) Visum anstelle eines 90-tägigen nationalen (D) Einreisevisums. Nicht-EU-Bürger, die sich weniger als ein Jahr in Deutschland aufhalten, können ein solches Visum erhalten. Da dieser den gesamten Zeitraum Ihres Aufenthalts umfassen soll, müssen Sie nach Ihrer Ankunft in Deutschland keine Aufenthaltserlaubnis beantragen, was Ihnen Zeit und Mühe erspart.
Achtung: Das kurzfristige (C) Schengen-Visum ist nur bis zu 90 Tage gültig (nur für touristische Zwecke oder Kurzkurse) und gilt nicht für Ihr Studium in Deutschland und kann nicht in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.
Wenn Sie als Staatsbürger kein Einreisevisum für Deutschland benötigen, müssen Sie innerhalb der ersten 90 Tage nach Ihrer Ankunft in Deutschland eine deutsche Aufenthaltserlaubnis beantragen (Bitte überprüfen Sie den Stempel in Ihrem Reisepass).
Erforderliche Dokumente
Um ein Studentenvisum beantragen zu können, benötigen Sie einen Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule. Zu den weiteren Unterlagen, die für die Erlangung eines Studentenvisums erforderlich sind, gehören ein gültiger Reisepass, ein aktuelles Lichtbild, ein Finanzierungsnachweis sowie einige weitere Bewerbungsunterlagen.
Fast alle Studierenden, die ein Visum beantragen, müssen ihre finanziellen Mittel nachweisen, um ein nationales Visum zu beantragen. Sie müssen nachweisen, dass sie ihre finanziellen Aufwendungen während des Studiums in Deutschland decken können. Um nachzuweisen, dass Sie Ihr Studium finanzieren können, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Folgende Nachweisformen sind möglich:
- Deine Eltern können Dokumente einreichen, die ihr Einkommen und ihr Vermögen belegen.
- Eine Person mit ständigem Wohnsitz in Deutschland kann der Ausländerbehörde die Kostenübernahme garantieren.
- Auf ein Sperrkonto kann eine Sicherheitsleistung hinterlegt werden.
- Sie können eine Bankgarantie vorlegen.
- Sie können einen Stipendienvergabebescheid eines anerkannten Stipendiengebers vorlegen.
Beachten Sie, dass die Visabestimmungen und -bestimmungen von Land zu Land erheblich variieren können. Es ist bekannt, dass in einigen Ländern ein gesperrtes Bankkonto der einzige akzeptierte finanzielle Nachweis ist. Daher ist es wichtig, dass Sie sich so früh wie möglich an die Deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland wenden.